Einreisebestimmungen für Argentinien

Muss ich für Argentinien ein Visum beantragen? Wird in Südamerika der Personalausweis akzeptiert? Was darf ich nach Lateinamerika mitnehmen und was nicht?

 

Antworten auf diese und weitere wichtige Fragen zum Zoll und den Einreisebestimmungen für Argentinien haben wir auf dieser Seite für dich zusammengestellt.

Der Reisepass

Reisepass Der deutsche ePass (Quelle: BMI)

Für die Einreise nach Argentinien benötigt man einen maschinenlesbaren Reisepass, welcher zum Zeitpunkt der Einreise noch mindestens drei Monate gültig sein muss. In Deutschland sind alle bordeauxroten Reisepässe maschinell lesbar.

 

Seit November 2005 gibt es in Deutschland den sogenannten ePass - den elektronischen Reisepass. Er enthält als zusätzliches Sicherheitsmerkmal das Passfoto als biometrisches Merkmal im Chip und seit 2007 auch noch zwei Fingerabdrücke des Passinhabers.

 

Weitere Infos zum neuen Reisepass für Deutschland | Österreich | Schweiz

 

Unser Tipp: Vor Ort angekommen, sollte man sofort eine Fotokopie des Reisepasses (Hauptseite und Einreisestempel) machen und diese stets bei sich tragen. Das Original kann man sicher in der Unterkunft verwahren.

Bei Anreise über die USA

Wer mit Zwischenstopp in den Vereinigten Staaten nach Argentinien reist, benötigt zwingend einen Reisepass mit biometrischen Merkmalen. Auch Transitpassagiere müssen in den USA durch den Zoll und daher amerikanische Bestimmungen beachten.

 

Wichtig: Deutsche, Österreichische und Schweizer Staatsbürger benötigen für die USA zwar kein Visum, müssen aber am sogenannten Visa Waiver Programm teilnehmen. Dazu muss man im Internet über das Reisegenehmigungssystem ESTA seine Reise (auch bei Transit über die USA) ankündigen und persönliche Daten sowie die Reisepassnummer angeben.

 

Weitere Infos und Anmeldung: Reisegenehmigungssystem ESTA für die USA

Muss ich ein Visum beantragen?

Einreisestempel Argentinien Einreisestempel Argentinien

Staatsangehörige aus Ländern der EU und der Schweiz benötigen für einen bis zu 90-tägigen touristischen Aufenthalt in Argentinien kein spezielles Visum.

 

Bei der Einreise bekommt man am Flughafen kostenlos einen Stempel in den Reisepass und darf sich anschließend drei Monate in Argentinien aufhalten.

 

Möchte man länger als 90 Tage in Argentinien bleiben, gibt es zwei Möglichkeiten:

Visum Verlängerung Einwanderungsbehörde, Buenos Aires, Argentinien Verlängerung durch die Einwanderungsbehörde

In Buenos Aires kann man bei der Einwanderungsbehörde (Dirección Nacional de Migraciones) einmalig eine Verlängerung für weitere drei Monate beantragen. Diese kostet etwa 60 Euro. Den Antrag dafür kann man direkt vor Ort (Av. Antártida Argentina 1355, Gebäude 4) von 8:00 bis 14:00 Uhr stellen und dort wird er auch gleich genehmigt.

Wichtig: Kopien des Reisepasses (Hauptseite und Einreisestempel) selbst mitbringen - es gibt im Gebäude nur einen Fotokopierer, bei dem man sonst oft über eine Stunde anstehen muss.

 

Alternativ kann man das Touristenvisum kostenlos verlängern, indem man Argentinien für mindestens 24 Stunden verlässt und eines der Nachbarländer besucht. Das lässt sich z.B. gut verbinden mit einem Besuch der Wasserfälle von Iguazu (Brasilien) oder einem Ausflug nach Montevideo (Uruguay).

 

Weitere Infos zum Visum und den Einreisebestimmungen gibt es auf der Website der Argentinischen Botschaft in Berlin.

Soll ich meinen Personalausweis mitnehmen?

Offiziell wird der deutsche Personalausweis nur innerhalb der EU als Ausweisdokument anerkannt. Als Ausländer in Argentinien benötigt man daher immer einen gültigen Reisepass mit Einreisestempel, um sich bei Kontrollen durch die Polizei oder bei Behörden auszuweisen.

 

Wenn man in Argentinien bargeldlos bezahlen möchte, muss man sich ausweisen. Hier wird in der Regel auch der Personalausweis akzeptiert. Eine Fotokopie des Reisepasses reicht allerdings auch.

Welche Produkte darf ich mit nach Argentinien nehmen?

Das Waffen, Sprengstoff, illegale Drogen etc. nicht ins Reisegepäck gehören, versteht sich von selbst. Desweiteren besteht ein Einfuhrverbot für alle frischen und rohen Lebensmittel wie Milch- und Fleischprodukte, Früchte oder Honig. Medikamente für den Eigenbedarf dürfen eingeführt werden, bei größeren Mengen ist ein Begleitschreiben des Arztes jedoch ratsam. Bargeld darf bis zu einem Wert von 10.000 USD mitgeführt werden.

 

Grundsätzlich gilt, dass bei allem was man mit auf die Reise nehmen möchte nur der persönliche Bedarf gedeckt werden darf. Hat man z.B. fünf Laptops im Gepäck, wird der Zoll davon ausgehen das man damit Handel betreiben will.

 

Aus EU-Ländern und der Schweiz können zollfrei mitgeführt werden:

  • 400 Zigaretten oder 50 Zigarren
  • 2 Liter alkoholische Getränke
  • 5 kg Lebensmittel
  • 100 ml Parfüm

Was tun bei Verlust des Reisepasses?

Wird der Reisepass gestohlen, muss man sich umgehend bei der örtlichen Polizei melden und den Diebstahl anzeigen. Die Bestätigung der Anzeige benötigt man später, um bei der zuständigen Botschaft in Buenos Aires Ersatz zu beantragen. Hat man seinen Reisepass verloren, kann man sich auch direkt an die Botschaft wenden.

 

Um den Bearbeitungsprozess zu beschleunigen, sollte man auf der Botschaft den Personalausweis oder zumindest eine Kopie des Reisepasses vorlegen können. Andernfalls kann es sein, dass man zunächst eine Geburtsurkunde o.ä. aus der Heimat anfordern muss. Die Neuausstellung eines Reisepasses kann mehrere Wochen dauern.

 

Unser Tipp: Grundsätzlich immer das Original des Reisepasses in der Unterkunft verwahren und nur eine Fotokopie bei sich tragen. Wer einen Scanner hat, kann zudem seine Reisedokumente vorab einscannen und eine Kopie davon im eigenen E-Mail Postfach aufbewahren.

Was bei Souvenirs zu beachten ist

Besonders in den ländlicheren Gebieten Argentiniens kann es vorkommen, dass man als Tourist Souvenirs angeboten bekommt, die spätestens bei der Ausreise für Probleme sorgen können. Gemeint sind hier speziell Produkte, die aus besonderen Naturstoffen hergestellt wurden und möglicherweise die Natur- und Tierschutzgesetze anderer Länder verletzen.

 

So ist es uns z.B. mal passiert, dass wir in der Salta Region ein Souvenir gekauft haben, dass aus den dortigen Riesenkakteen hergestellt wurde. Bei der Weiterreise nach Chile verdankten wir es dann einem wohlwollenden Zollbeamten, dass wir das Souvenir nur abgeben und keine Strafgebühr zahlen mussten. Wie sich später herausstellte, war eben jene Kakteenart in Chile unter Naturschutz gestellt und in Argentinien nicht.

Hinweis: Einreise- und Zollbestimmungen können sich zu jeder Zeit und ohne vorherige Ankündigung ändern! Für die Aktualität und Richtigkeit der auf dieser Seite bereitgestellten Informationen können wir keine Gewähr oder Haftung übernehmen. Verbindliche Auskünfte können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate erteilen.

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